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BVerwG, 23.11.1987 - 6 B 40.87 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verurteilung eines Berufssoldaten in der Bundeswehr oder einer Tätigkeit in der Verwaltung oder in einem Rüstungsbetrieb für die Bundeswehr als von der Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe umfasst
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 22.12.1986 - AN 11 K 84 A. 1813
- BVerwG, 23.11.1987 - 6 B 40.87
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 01.02.1982 - 6 C 126.80
"Das Gewissen entscheidet nur über meine eigenen Taten..." - "... Zur Beurteilung …
Auszug aus BVerwG, 23.11.1987 - 6 B 40.87
Die Entscheidung über die Nichtzulassung der Revision in dem angefochtenen Urteil ist aufzuheben, und die Revision ist zuzulassen, weil das Verwaltungsgericht mit seiner Rechtsauffassung, es sei mit einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe nicht erklärbar, wenn ein Wehrpflichtiger es verurteile, wenn jemand als Berufssoldat zur Bundeswehr gehe, oder sich außerstande sehe, in der Verwaltung oder in einem Rüstungsbetrieb für die Bundeswehr tätig zu sein, weil nämlich eine Gewissensentscheidung nur für den Wehrpflichtigen persönlich die Gewaltanwendung und Waffenanwendung verbiete, von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (z. B. in dem vom Kläger bezeichneten Urteil des Senats vom 1. Februar 1982 - BVerwG 6 C 126.80 - <BVerwGE 64, 369 [BVerwG 01.02.1982 - BVerwG 6 C 126.80] = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 126>) abgewichen ist und weil nicht auszuschließen ist, daß das angefochtene Urteil auf dieser Abweichung beruht.